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Prüfungen nach der MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat rückwirkend zum 01.08.2026 die vorherige MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) an das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angepasst. In diesem Rahmen wurde die Richtlinie zur MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL) umbenannt.
Die Medizinischen Dienste führen gemäß § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V nach Beauftragung durch die Landesarbeitsgemeinschaften oder gesetzlichen Krankenkassen unter dieser Richtlinie Qualitätsprüfungen durch. Die Beauftragung erfolgt aufgrund von begründeten Anhaltspunkten, Stichproben oder Anlässen.
Die MD-QP-RL ist in 5 Abschnitte untergliedert:
- Abschnitt 1: Prüfung der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung
- Abschnitt 2: Prüfung der Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V
- Abschnitt 3: Prüfung der Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach den Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V
- Abschnitt 4: Prüfung der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zur Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien gemäß § 136a Absatz 5 SGB V
- Abschnitt 5: Prüfung der Einhaltung der Personalanforderungen nach § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie / PPP-RL)
Überprüft werden die vom GBA in Richtlinien definierten Anforderungen.
Nachweise weiterverwenden – Aufwand reduzieren
Durch die Anpassungen der MD-QP-RL an das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, müssen die Medizinischen Dienste bereits bei Ihnen vorliegende Nachweise aus vorangegangenen Prüfungen bei der Anzeige der Unterlagen einbeziehen. Für die Umsetzung dieser Vorgabe fordert der Medizinische Dienst zunächst alle erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung der Richtlinie vom Krankenhaus an. Wenn das Krankenhaus innerhalb einer Woche nach dieser Unterlagenanforderung die aktuellen Strukturbögen und Dienstpläne für den Prüfzeitraum übermittelt, dann konkretisiert der Medizinische Dienst Niedersachsen die Unterlagenanforderung ebenfalls binnen einer Woche. Das Krankenhaus hat dann weitere 4 Wochen Zeit die noch fehlenden Unterlagen zu übermitteln.
Die erforderlichen Strukturbögen finden Sie in der Infobox:„Strukturbögen zur MD-QP-RL“, sortiert nach den Abschnitten der MD-QP-RL. Diese Serviceleistung befindet sich aktuell noch im Aufbau, so dass weitere Strukturbögen folgen.