Bekanntmachungen
Autonomes Recht
Gemäß § 20 (Bekanntmachungen) der Satzung des Medizinischen Dienstes Niedersachsen werden Satzungen, Satzungsänderungen und sonstiges autonomes Recht auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Niedersachsen veröffentlicht.
Änderung der Satzung des Medizinischen Dienstes Niedersachsen
Im Auftrag der alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates geben wir die nachstehende Änderung der Satzung des Medizinischen Dienstes Niedersachsen bekannt. Der Verwaltungsrat hat diese Änderung in seiner Sitzung am 01.12.2023 beschlossen. Die Genehmigung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erfolgte am 19.12.2023.
Die beschlossenen Neufassungen der Satzung des MD Niedersachsen lauten wie folgt:
1. § 4 (Verwaltungsrat) der Satzung wird durch die folgenden Ziffern 6 und 7 ergänzt. Im Übrigen wird die bisherige Ziffer 6 zu Ziffer 8:
(6) Auf Feststellung des Vorsitzenden kann im Einvernehmen mit dem alternierenden Vorsitzenden in außergewöhnlichen Notsituationen und in besonders eiligen Fällen der Verwaltungsrat auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder am Sitzungsort durch zeitgleiche Bild- und Tonübertragung (digitale Sitzung) mittels eines geeigneten Konferenzsystems beraten und abstimmen. Ist die Sitzung öffentlich, ist der Öffentlichkeit die Teilnahme durch eine ihr in Echtzeit zugängliche zeitgleiche Bild- und Tonübertragung zu ermöglichen. Eine digitale Sitzung findet nicht statt, wenn im Fall der außergewöhnlichen Notsituation ein Drittel oder in besonders eiligen Fällen ein Fünftel der Mitglieder des Verwaltungsrates der Feststellung des Vorsitzenden widerspricht. Über die Angelegenheiten ist in der nächsten Sitzung zu beraten und abzustimmen. Konstituierende Sitzungen können nicht als digitale Sitzung durchgeführt werden.
(7) Werden die Sitzungen hybrid oder digital durchgeführt, erfolgt die Abgabe der Stimme während der Sitzung durch eindeutiges Handzeichen oder elektronisch. Technisch bedingte Störungen der Wahrnehmbarkeit, sind von der oder dem Vorsitzenden festzustellen, die Sitzung darf nicht fortgesetzt werden. Sonstige Störungen sind unbeachtlich. Über die offenen Angelegenheiten ist in der nächsten Sitzung zu beraten und abzustimmen. Bereits getroffene Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit.
(8) Näheres regelt die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates.
Hannover, 12. Januar 2024
Gem. § 21 der Satzung des Medizinischen Dienstes Niedersachsen tritt die Änderung der Satzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite des MD Niedersachsen in Kraft.
Carsten Cohrs
Vorstandsvorsitzender
Medizinischer Dienst Niedersachsen
Änderung der Entschädigungsregelung für den Verwaltungsrat
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat durch Erlass vom 17.12.2024 die vom Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Niedersachsen am 06.12.2024 beschlossene Änderung der Entschädigungsregelung für den Verwaltungsrat des MD Niedersachsen genehmigt.
Die Neufassungen der Ziffern 1.1 und 1.2 der Entschädigungsregelung für den Verwaltungsrat lauten wie folgt:
1. | Ersatz barer Auslagen (§ 41 Abs. 1 SGB IV) |
1.2.1 | Kilometergeld |
Die Kosten für Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug werden durch eine Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 3 S. 1 NRKVO in der jeweils geltenden Fassung abgegolten, die bei Vorliegen eines erheblichen dienstlichen Interesses gezahlt wird. | |
1.2.4 | Sonstige Kosten |
Erstattet werden die notwendigen Kosten für folgende Positionen: a) öffentlicher Nahverkehr b) Zubringer zum Flugplatz c) Taxi bzw. andere Fahrdienstleister d) Gepäckkosten – Gepäckaufbewahrung e) Post- und Telekommunikationskosten f) Parkplatz- und Garagenkosten g) sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Reise entstanden sind. | |
1.4 | Kinderbetreuungs- und Pflegekosten |
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates oder ihren Stellvertretungen mit Familien- oder Pflegeaufgaben können auf Antrag die aufgrund der Teilnahme an Sitzungen (einschließlich An- und Abreise) oder an Veranstaltungen i. S. d. Ziffer 4.2 zusätzlich anfallenden, unabwendbaren Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Personen gem. § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) erstattet werden. Die Voraussetzungen für die Erstattung und die Höhe der Erstattung orientieren sich an den Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der jeweils gültigen Fassung zur Erstattung von Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Personen nach § 10 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG. | |
3. | Pauschbetrag für Zeitaufwand (§41 Abs. 3 Satz 1 SGB IV) |
3.1 | Für jeden Sitzungstag wird ein Pauschbetrag für Zeitaufwand in Höhe von 90 € gezahlt. Virtuelle oder hybride Beratungen sind als Sitzung im Sinne des § 41 SGB IV zu werten. |
4. | Pauschbetrag für Zeitaufwand für Tätigkeiten außerhalb von Sitzungen (§41 Abs. 3 Satz 2 SGB IV) |
4.1 | Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r des Verwaltungsrates |
Die/der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates erhalten einen Pauschbetrag von monatlich 900 €. | |
4.2 | Andere Organmitglieder |
Die Entschädigungsregelungen nach Ziffern 1.1, 1.2, 1.4, 2 und 3 gelten auch für Veranstaltungen, an denen Mitglieder des Verwaltungsrates im Auftrage ihres Organes oder mit Zustimmung der beiden vorsitzenden Personen des Organes zur Wahrung berechtigter Interessen des Medizinischen Dienstes Niedersachsen teilnehmen (§ 41 Abs. 3 Satz 2 SGB IV). Das gilt nicht für die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben. |
Hannover, 18. Dezember 2024
Gem. § 21 der Satzung des Medizinischen Dienstes Niedersachsen tritt die Änderung der Entschädigungsregelung am Tage nach ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite des MD Niedersachsen in Kraft.
Carsten Cohrs
Vorstandsvorsitzender
Medizinischer Dienst Niedersachsen
Öffentliche Sitzungstermine des Verwaltungsrates
Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, bitten wir um Anmeldung im Büro der Selbstverwaltung unter der Telefonnummer 0511/8785-1013 (Frau Peiris) oder per E-Mail an verwaltungsrat(at)md-niedersachsen.de.
April 2025
19. Sitzung des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Niedersachsen
Datum: 04.04.2025
Zeit: 11:00 Uhr
Juni 2025
20. Sitzung des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Niedersachsen
Datum: 06.06.2025
Zeit: 11:00 Uhr
September 2025
21. Sitzung des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Niedersachsen
Datum: 25.09.2025
Zeit: 11:00 Uhr
Dezember 2025
22. Sitzung des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Niedersachsen
Datum: 12.12.2025
Zeit: 11:00 Uhr