OPS-Strukturprüfung 2026
Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen
Grundlage für die OPS-Strukturprüfungen ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassende und jährlich zu aktualisierende Richtlinie. Der Medizinische Dienst Bund hat am 5. Dezember 2025 die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS -RL)“ erlassen. Diese wurde am 30. Dezember 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.
LOPS-Richtlinie veröffentlicht
Die LOPS-Richtlinie tritt am 10. Januar 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung und löst die vorherige Version der LOPS-Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS -RL)“ ab.
OPS-Strukturprüfungen beauftragen Krankenhäuser beim zuständigen Medizinischen Dienst. Die hierfür notwendigen Dokumente sind auf der Internetseite des jeweils zuständigen Medizinischen Dienstes abrufbar (siehe Auswahlmenü unten).
Schließt der Medizinische Dienst seine Begutachtung mit einem positiven Bescheid ab, stellt er dem Krankenhaus eine Bescheinigung darüber aus, dass die Voraussetzungen für die Abrechnung des geprüften OPS-Kodes erfüllt sind. Die LOPS-RL sieht vor, dass die Gültigkeit der Bescheinigung für die meisten der insgesamt 54 OPS-Kodes von bisher 2 Jahren auf 3 Jahre verlängert wird, sodass Krankenhäuser in der Regel nur noch alle drei Jahre eine turnusgemäße OPS-Strukturprüfung beauftragen müssen.
Was ist neu?
Die Richtlinie wurde um den Teil II „Datenbank nach § 283 Absatz 5 SGB V“ ergänzt. Die Datenstruktur dieser Ergebnisdatenbank, Beispieldatensätze und das Zugriffsberechtigungskonzept sind in den Anlagen 12 bis 14 enthalten. Zudem wurde die Richtlinie an die OPS-Version 2026 angepasst und es wurden fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie umgesetzt.
Die LOPS-Richtlinie enthält eine Übergangsbestimmung, wonach der jeweilige Medizinische Dienst den Prüfzeitraum für die turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 bis spätestens eine Woche nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie festlegt und auf seiner Internetseite veröffentlicht (§ 27 Absatz 4).
Für das Jahr 2026 hat der Medizinische Dienst Niedersachsen die Monate Oktober, November und Dezember 2025 als Prüfzeitraum festgelegt.
Digitale Abfrage von Prüfergebnissen
Mit dem KHVVG wurde der Medizinische Dienst Bund beauftragt, bis zum 12. Dezember 2025 eine Datenbank bereitzustellen, in die die Medizinischen Dienste unter anderem die Ergebnisse der OPS-Strukturprüfungen übermitteln. Diese Ergebnisdatenbank hat der Medizinische Dienst Bund fristgerecht zum 12. Dezember 2025 in Betrieb genommen. Die Datenbank stellt technische Schnittstellen zur Anlieferung und zum Abruf von Daten bereit. Über die Schnittstellen können die zugriffsberechtigten Institutionen digital und an zentraler Stelle abfragen, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen für eine besonders komplexe Behandlung (OPS-Kode) erfüllt.
Prüfungen aufeinander abstimmen – Aufwand reduzieren
Für die OPS-Strukturprüfungen und die Leistungsgruppenprüfungen benötigt der Medizinische Dienst von den Krankenhäusern Unterlagen und Nachweise. Um diese bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die turnusgemäßen Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Auf diese Weise ist es auch möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und Leistungsgruppen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.
Im Rahmen der OPS-Strukturprüfungen stellt das Krankenhaus dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten zu OPS-Kodes gemäß Anlage 3 der LOPS-Richtlinie zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche für die Prüfung notwendigen Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen.
Wir geben Ihnen hier einige Hinweise zum Ablauf der Beauftragung
- Die entsprechend angepasste Richtlinie enthält alle erforderlichen Informationen und Anlagen. Sie steht Ihnen im Downloadbereich auf der rechten Seite zur Verfügung.
- Laden Sie sich die entsprechenden Aufträge herunter und füllen diese entsprechend der zu beauftragenden OPS-Kodes aus.
- Laden Sie sich die benötigten Strukturdaten (unten auf dieser Seite) herunter.
- Füllen Sie die Strukturdaten entsprechend der zu prüfenden OPS-Kodes aus.
- Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen entsprechend der zu prüfenden OPS-Kodes vor. Hierzu finden Sie Hinweise in der Anlage 6.
- Senden Sie die Aufträge per E-Mail an: strukturops(at)md-niedersachsen.de oder über das MD-Portal.
- Zum Zeitpunkt der Auftragsstellung sind abhängig von der Auftragsart die erforderlichen Nachweise, Unterlagen (aktuelle Dienstpläne) sowie aktuelle Strukturdaten vorzuhalten (Anlagen 3 und 6)
Beim Auftrag zur turnusgemäßen Prüfung gemäß Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V: Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL) § 12 Absatz 2 benötigen Sie zunächst nur das entsprechende Auftragsformular, die Strukturdaten und die Dienstpläne für den Prüfzeitraum Oktober – Dezember 2025 gemäß § 5 Absatz 1 LOPS-RL. Wir teilen Ihnen nach Zugang Ihrer Aufträge mit, mit welcher Erledigungsart und für welchen Prüfzeitraum (Oktober – Dezember 2025) der jeweilige OPS-Kode geprüft wird. Innerhalb der vorgesehenen Frist benötigt der Medizinische Dienst dann die zur Begutachtung erforderlichen Unterlagen.
Bei den anderen Auftragsarten sind bereits bei der Auftragsstellung die erforderlichen Strukturdaten und die erforderlichen Unterlagen für den gemäß Richtlinie relevanten Prüfzeitraum mit einzureichen.