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Vom MDK zum Medizinischen Dienst

Am 1. Januar 2020 ist das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) in Kraft getreten. Ein Ziel der Gesetzesreform ist es, die Medizinischen Dienste zu stärken und unabhängig von den Krankenkassen zu organisieren. Nach einem Umwandlungsprozess von zwei Jahren werden alle Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) künftig als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Medizinischer Dienst“ geführt.