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Prüfung der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen

Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Leistungsgruppen vorgesehen. Die Leistungsgruppen und die jeweils dafür geltenden Qualitätskriterien sind in der sogenannten „Qualitätskriterientabelle“ in Anlage 1 zu § 135e SGB V aufgeführt. Die Qualitätskriterien betreffen insbesondere die Anzahl, Qualifikationen und zeitliche Verfügbarkeit des ärztlichen und pflegerischen Personals sowie die technische Ausstattung des Krankenhauses.
Im Zusammenhang mit den Leistungsgruppenzuweisungen durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde prüft der Medizinische Dienst, ob das Krankenhaus die jeweils erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt.

LOPS-Richtlinie 2026 Version 3 (LOPS-RL 4) veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat eine aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht, die am 1. August 2026 in Kraft getreten ist. Sie steht hier mit allen Anlagen als PDF zum Download zur Verfügung. 

Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.

Was ist neu?

Ab sofort müssen die Medizinischen Dienste bei Leistungsgruppen nicht mehr prüfen, ob das Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) einhält. Die betreffenden Passagen wurden aus dem Richtlinientext und aus der Übersicht der erforderlichen Unterlagen für Leistungsgruppenprüfungen (Anlage 4 der LOPS-Richtlinie) entfernt. Zudem wurden die betreffenden Passagen aus den Anlagen 12 und 13 der Richtlinie entfernt, die die Ergebnisdatenbank beim Medizinischen Dienst Bund betreffen. Mit diesen Änderungen erfolgte eine kurzfristige Anpassung der Richtlinie an die Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses Gesetz wurde am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 29. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet.

Hinweis zu ausfüllbaren Formularen

Mit der am 31. Juli 2026 veröffentlichten LOPS-Richtlinie sind keine inhaltlichen Änderungen in den Formularen zu Leistungsgruppenprüfungen, zu OPS-Strukturprüfungen und in den Formularen für Mitteilungen an den Medizinischen Dienst verbunden. Angepasst wurde in diesen Formularen lediglich das Datum des Inkrafttretens: 1. August 2026.

Beauftragung

Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus eine Leistungsgruppenprüfung, wenn in diesem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen. Das Krankenhaus stellt dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten gemäß der Anlage 2 der LOPS-Richtlinie für die Prüfung zur Verfügung. 

Für die turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 hat der Medizinische Dienst Niedersachsen die Monate Oktober, November und Dezember 2025 als Prüfzeitraum festgelegt.

Prüfungen aufeinander abstimmen – Aufwand reduzieren

Die LOPS-Richtlinie bildet sowohl die Grundlage für die Leistungsgruppenprüfungen wie auch die OPS-Strukturprüfungen. Für den Nachweis der Erfüllung von OPS-Strukturmerkmalen und von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zum Teil dieselben Unterlagen nötig. Um Unterlagen des Krankenhauses bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Für diese turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 hat der Medizinische Dienst Niedersachsen die Monate Oktober, November und Dezember 2025 als Prüfzeitraum festgelegt. Durch die Vereinheitlichung des Prüfzeitraumes ist es möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Leistungsgruppenprüfungen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden, wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise. 

Digitale Abfrage von Prüfergebnissen

Mit dem KHVVG wurde der Medizinische Dienst Bund beauftragt, eine Datenbank bereitzustellen, in die die Medizinischen Dienste unter anderem die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen übermitteln. Diese Ergebnisdatenbank hat der Medizinische Dienst Bund fristgerecht zum 12. Dezember 2025 in Betrieb genommen. Die Datenbank stellt technische Schnittstellen zur Anlieferung und zum Abruf von Daten bereit. Über die Schnittstellen können die zugriffsberechtigten Institutionen digital und an zentraler Stelle abfragen, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen für eine Leistungsgruppe erfüllt. Bei Fragen zur Ergebnisdatenbank des MD Bundes bitten wir Sie, sich direkt an den MD Bund zu wenden.

Für Rückfragen zu den Leistungsgruppenprüfungen stehen wir Ihnen gerne unter Leistungsgruppen(at)md-niedersachsen.de zur Verfügung.