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Prüfung der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen

Von Krankenhausbehandlungen umfasste Leistungen werden künftig in Leistungsgruppen eingeteilt. Der Gesetzgeber hat mit dem KHVVG 65 Leistungsgruppen vorgesehen. Die Leistungsgruppen und die für die jeweilige Leistungsgruppe geltenden Qualitätskriterien sind in der sogenannten „Qualitätskriterientabelle“ in Anlage 1 zu § 135e SGB V festgelegt. Die Qualitätskriterien betreffen die Erfüllung verwandter Leistungsgruppen, die Anzahl, Qualifikationen und zeitliche Verfügbarkeit des ärztlichen Personals, die sachlich-apparative Ausstattung des Krankenhauses sowie die Erfüllung sonstiger Struktur- und Prozessvoraussetzungen. Der für einen Krankenhausstandort zuständige Medizinischen Dienst prüft die Erfüllung der Qualitätskriterien nach Beauftragung durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde oder die Landesverbände der Krankenkassen.

Grundlage für diese Leistungsgruppenprüfungen ist die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“. Die LOPS-Richtlinie wurde vom Medizinischen Dienst Bund erstmalig am 9. April 2025 erlassen, sie trat nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 24.05.2025 in Kraft.

Neue Version der LOPS-Richtlinie veröffentlicht

Am 05.12.2025 hat der Medizinische Dienst Bund eine überarbeitete Version der LOPS-Richtlinie erlassen. Nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit tritt die Richtlinie am 10.01.2026 in Kraft. Die aktuelle Version der LOPS-Richtlinie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung, sie löst die Richtlinie vom 24.05.2025 ab. 

Was ist neu?

Die Richtlinie wurde um den Teil II „Datenbank nach § 283 Absatz 5 SGB V“ ergänzt. Die Datenstruktur dieser Ergebnisdatenbank, Beispieldatensätze und das Zugriffsberechtigungskonzept sind in den Anlagen 12 bis 14 enthalten. Zudem wurde die Richtlinie an die OPS-Version 2026 angepasst und es wurden fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie umgesetzt.
Die LOPS-Richtlinie enthält eine Übergangsbestimmung, wonach der jeweilige Medizinische Dienst den Prüfzeitraum für die turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 bis spätestens eine Woche nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie festlegt und auf seiner Internetseite veröffentlicht (§ 27 Absatz 4). 
 

Für die turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 hat der Medizinische Dienst Niedersachsen die Monate Oktober, November und Dezember 2025 als Prüfzeitraum festgelegt.

Digitale Abfrage von Prüfergebnissen

Mit dem KHVVG wurde der Medizinische Dienst Bund beauftragt, bis zum 12. Dezember 2025 eine Datenbank bereitzustellen, in die die Medizinischen Dienste unter anderem die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen übermitteln. Diese Ergebnisdatenbank hat der Medizinische Dienst Bund fristgerecht zum 12. Dezember 2025 in Betrieb genommen. Die Datenbank stellt technische Schnittstellen zur Anlieferung und zum Abruf von Daten bereit. Über die Schnittstellen können die zugriffsberechtigten Institutionen digital und an zentraler Stelle abfragen, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen für eine Leistungsgruppe oder eine besonders komplexe Behandlung (OPS-Kode) erfüllt. 

Prüfungen aufeinander abstimmen – Aufwand reduzieren

Die LOPS-Richtlinie bildet sowohl die Grundlage für die Leistungsgruppenprüfungen wie auch die OPS-Strukturprüfungen. Für den Nachweis der Erfüllung von OPS-Strukturmerkmalen und von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zum Teil dieselben Unterlagen nötig. Um Unterlagen des Krankenhauses bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Für diese turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 hat der Medizinische Dienst Niedersachsen die Monate Oktober, November und Dezember 2025 als Prüfzeitraum festgelegt. Durch die Vereinheitlichung des Prüfzeitraumes ist es möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Leistungsgruppenprüfungen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden, wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise. 

Hinweise zum Ablauf der Prüfungen

Sofern Sie als Krankenhaus die Zuweisung von Leistungsgruppen bei der für Sie zuständigen Landesbehörde beantragt haben oder einen Versorgungsvertrag unter Einschluss von Leistungsgruppen abschließen möchten, wird der Medizinische Dienst Niedersachsen durch einen der im § 275a Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB V festgelegten Auftraggeber beauftragt. Anschließend erhalten Sie vom Medizinischen Dienst Niedersachsen eine schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme auf elektronischem Weg und eine Unterlagenanforderung. 
Um eine möglichst gezielte Unterlagenanforderung erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen einmalig für alle bei uns zur Prüfung beauftragten Leistungsgruppen die in der Anlage 2 der LOPS-RL aufgeführten aktuellen Strukturdaten und Dienstpläne des Prüfzeitraumes (Für Aufträge zur turnusgemäßen Prüfung im Jahr 2026 sind dies die Monate Oktober, November und Dezember 2025). Die Anlage 2 finden Sie auf dieser Seite zum Download, bitte übersenden Sie uns diese im ursprünglichen Format (.xlsx-Datei).
Damit der Medizinische Dienst Niedersachen möglichst bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung eine gezielte Unterlagenanforderung erstellen kann und Sie dann für die Übermittlung der angeforderten Unterlagen sechs Wochen Zeit haben, können die Strukturdaten schon vorab übermittelt werden. Sollten dem Medizinischen Dienst Niedersachsen zum Zeitpunkt der Beauftragung keine aktuellen Strukturdaten und aktuellen Dienstpläne vorliegen, werden alle in den Anlagen 4 und 5 der LOPS-RL aufgeführten Nachweise für die Erfüllung der Qualitätskriterien angefordert. Übermitteln Sie nach der Unterlagenanforderung innerhalb von einer Woche aktuelle Strukturdaten und aktuelle Dienstpläne, konkretisiert der Medizinische Dienst Niedersachsen binnen einer Woche seine Unterlagenanforderung. Nach Eingang dieser konkretisierten Unterlagenanforderung können Sie uns die Unterlagen in diesem Fall binnen 4 Wochen übermitteln.

Für Rückfragen zu den Leistungsgruppenprüfungen stehen wir Ihnen gerne unter Leistungsgruppen(at)md-niedersachsen.de zur Verfügung.