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Prüfung der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen

Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Leistungsgruppen vorgesehen. Die Leistungsgruppen und die jeweils dafür geltenden Qualitätskriterien sind in der sogenannten „Qualitätskriterientabelle“ in Anlage 1 zu § 135e SGB V aufgeführt. Die Qualitätskriterien betreffen insbesondere die Anzahl, Qualifikationen und zeitliche Verfügbarkeit des ärztlichen und pflegerischen Personals sowie die technische Ausstattung des Krankenhauses.
Im Zusammenhang mit den Leistungsgruppenzuweisungen durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde prüft der Medizinische Dienst, ob das Krankenhaus die jeweils erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt.

LOPS-Richtlinie 2026 Version 2 (LOPS-RL 3) veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt am 19. Mai 2026 in Kraft. 
Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.

Was ist neu?

In der neuen LOPS-Richtlinie werden Vorgaben aus dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) umgesetzt. Das KHAG ist am 15. April 2026 in Kraft getreten. Mit dem KHAG wurden unter anderem Qualitätskriterien in Leistungsgruppen angepasst, die Anzahl der Leistungsgruppen um vier reduziert und weitere Bedingungen zur Erfüllung der für eine Leistungsgruppe als Mindestvoraussetzungen genannten Qualitätskriterien geändert. Gesetzliche Anpassungen gab es auch in Bezug auf die Voraussetzungen zur Anzeige- und Abrechnungsmöglichkeit bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes sowie erstmaliger Leistungserbringung.  
Neben den aus dem KHAG resultierenden Änderungen, hat der Medizinische Dienst Bund fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie und die Erweiterung seiner Ergebnisdatenbank berücksichtigt.
Beauftragung, Antragsstellung und hierfür notwendige Dokumente 
Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus eine Leistungsgruppenprüfung, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.

Für die turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 hat der Medizinische Dienst Niedersachsen die Monate Oktober, November und Dezember 2025 als Prüfzeitraum festgelegt.

Prüfungen aufeinander abstimmen – Aufwand reduzieren

Die LOPS-Richtlinie bildet sowohl die Grundlage für die Leistungsgruppenprüfungen wie auch die OPS-Strukturprüfungen. Für den Nachweis der Erfüllung von OPS-Strukturmerkmalen und von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zum Teil dieselben Unterlagen nötig. Um Unterlagen des Krankenhauses bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Für diese turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 hat der Medizinische Dienst Niedersachsen die Monate Oktober, November und Dezember 2025 als Prüfzeitraum festgelegt. Durch die Vereinheitlichung des Prüfzeitraumes ist es möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Leistungsgruppenprüfungen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden, wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise. 

Hinweise zum Ablauf der Prüfungen

Sofern Sie als Krankenhaus die Zuweisung von Leistungsgruppen bei der für Sie zuständigen Landesbehörde beantragt haben oder einen Versorgungsvertrag unter Einschluss von Leistungsgruppen abschließen möchten, wird der Medizinische Dienst Niedersachsen durch einen der im § 275a Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB V festgelegten Auftraggeber beauftragt. Anschließend erhalten Sie vom Medizinischen Dienst Niedersachsen eine schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme auf elektronischem Weg und eine Unterlagenanforderung. Um eine möglichst gezielte Unterlagenanforderung erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen einmalig für alle bei uns zur Prüfung beauftragten Leistungsgruppen die in der Anlage 2 der LOPS-RL aufgeführten aktuellen Strukturdaten und Dienstpläne des Prüfzeitraumes (für Aufträge zur turnusgemäßen Prüfung im Jahr 2026 sind dies die Monate Oktober, November und Dezember 2025). Die Anlage 2 finden Sie auf dieser Seite zum Download, bitte übersenden Sie uns diese im ursprünglichen Format (.xlsx-Datei).
Damit der Medizinische Dienst Niedersachen möglichst bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung eine gezielte Unterlagenanforderung erstellen kann und Sie dann für die Übermittlung der angeforderten Unterlagen sechs Wochen Zeit haben, können die Strukturdaten schon vorab übermittelt werden. Sollten dem Medizinischen Dienst Niedersachsen zum Zeitpunkt der Beauftragung keine aktuellen Strukturdaten und aktuellen Dienstpläne vorliegen, werden alle in den Anlagen 4 und 5 der LOPS-RL aufgeführten Nachweise für die Erfüllung der Qualitätskriterien angefordert. Übermitteln Sie nach der Unterlagenanforderung innerhalb von einer Woche aktuelle Strukturdaten und aktuelle Dienstpläne, konkretisiert der Medizinische Dienst Niedersachsen binnen einer Woche seine Unterlagenanforderung. Nach Eingang dieser konkretisierten Unterlagenanforderung können Sie uns die Unterlagen in diesem Fall binnen 4 Wochen übermitteln.
Für Rückfragen zu den Leistungsgruppenprüfungen stehen wir Ihnen gerne unter Leistungsgruppen(at)md-niedersachsen.de zur Verfügung. 

Digitale Abfrage von Prüfergebnissen

Mit dem KHVVG wurde der Medizinische Dienst Bund beauftragt, eine Datenbank bereitzustellen, in die die Medizinischen Dienste unter anderem die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen übermitteln. Diese Ergebnisdatenbank hat der Medizinische Dienst Bund fristgerecht zum 12. Dezember 2025 in Betrieb genommen. Die Datenbank stellt technische Schnittstellen zur Anlieferung und zum Abruf von Daten bereit. Über die Schnittstellen können die zugriffsberechtigten Institutionen digital und an zentraler Stelle abfragen, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen für eine Leistungsgruppe oder eine komplexe Behandlung (OPS-Kode) erfüllt.
Bei Fragen zur Ergebnisdatenbank des MD Bundes bitten wir Sie, sich direkt an den MD Bund zu wenden.