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Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Niedersachsen

Bei den Medizinischen Diensten gibt es jeweils eine Unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch gesetzlich Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können.

Die Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Niedersachsen ist Ulla Ihnen. Über ihre Arbeit als Ombudsperson berichtet sie jährlich dem Verwaltungsrat, dem Vorstand sowie der Aufsichtsbehörde des Medizinischen Dienstes Niedersachsen. Den aktuellen Jahresbericht 2024 können Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite aufrufen oder herunterladen.

Achtung: Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Kranken- oder Pflegekasse beispielsweise zu einer Pflegegradeinstufung oder dem Ergebnis eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes nicht einverstanden sind, können Sie nur einen Widerspruch an die Kranken-/ oder Pflegekasse richten. Beachten Sie dann die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs.
 

Kurz und knapp: Die Unabhängigen Ombudsperson

  • Ergänzung des Beschwerdemanagements: Die Ombudsperson unterstützt das bestehende System des Medizinischen Dienstes als unabhängige Ansprechpartnerin.
  • Transparenz und Unabhängigkeit: Sie fördert die Transparenz und Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes.
  • Patienten- und Pflegerechte: Die Ombudsperson stärkt die Rechte von Patienten und pflegebedürftigen Personen, die sich mit Beschwerden vertraulich an sie wenden können.
  • Beschwerdebearbeitung und Vermittlung: Sie nimmt Beschwerden entgegen und vermittelt in Konfliktsituationen.
  • Keine rechtliche Überprüfung: Die Ombudsperson darf keine Gutachten überprüfen oder Weisungen erteilen.
  • Keine rechtlichen Konsequenzen: Die Eingabe an die Ombudsperson hat keine rechtlichen Auswirkungen; Rechtsbehelfe müssen form- und fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Sie haben Fragen zu einem Gutachten des Medizinischen Dienstes?

Bitte wenden Sie sich rund um Pflegegradeinstufungen an die Pflegehotline: (0511) 8785 2750 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Für alle anderen Anfragen finden Sie direkte Kontaktwege auf dieser Übersichtsseite.

Wenn Sie mit dem Verhalten der Gutachter und Gutachterinnen oder anderen beteiligten Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes nicht einverstanden sind, erreichen Sie mit Ihrer Beschwerde die Beschwerdestelle des MD Niedersachsen unter beschwerdestelle(at)md-niedersachsen.de. Keine Beschwerde liegt vor, wenn Versicherte ausschließlich Begutachtungsergebnisse ablehnen. Dann ist bei der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse Widerspruch einzulegen (s.o.).

Wenn Sie mit der Art und Weise der Tätigkeit des Medizinischen Dienstes nicht einverstanden sind, können Sie sich auch vertraulich über die nebenstehenden Kontaktdaten an die Unabhängige Ombudsperson wenden.
 

Wissenswertes zur Unabhängigen Ombudsperson

ZI: Vollständiges Akkordeon Ombudsperson