Unabhängige Ombudsperson
Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Niedersachsen
Bei den Medizinischen Diensten gibt es jeweils eine Unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch gesetzlich Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können.
Die Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Niedersachsen ist Ulla Ihnen. Über ihre Arbeit als Ombudsperson berichtet sie jährlich dem Verwaltungsrat, dem Vorstand sowie der Aufsichtsbehörde des Medizinischen Dienstes Niedersachsen. Den aktuellen Jahresbericht 2024 können Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite aufrufen oder herunterladen.
Achtung: Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Kranken- oder Pflegekasse beispielsweise zu einer Pflegegradeinstufung oder dem Ergebnis eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes nicht einverstanden sind, können Sie nur einen Widerspruch an die Kranken-/ oder Pflegekasse richten. Beachten Sie dann die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs.
Kurz und knapp: Die Unabhängigen Ombudsperson
- Ergänzung des Beschwerdemanagements: Die Ombudsperson unterstützt das bestehende System des Medizinischen Dienstes als unabhängige Ansprechpartnerin.
- Transparenz und Unabhängigkeit: Sie fördert die Transparenz und Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes.
- Patienten- und Pflegerechte: Die Ombudsperson stärkt die Rechte von Patienten und pflegebedürftigen Personen, die sich mit Beschwerden vertraulich an sie wenden können.
- Beschwerdebearbeitung und Vermittlung: Sie nimmt Beschwerden entgegen und vermittelt in Konfliktsituationen.
- Keine rechtliche Überprüfung: Die Ombudsperson darf keine Gutachten überprüfen oder Weisungen erteilen.
- Keine rechtlichen Konsequenzen: Die Eingabe an die Ombudsperson hat keine rechtlichen Auswirkungen; Rechtsbehelfe müssen form- und fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie haben Fragen zu einem Gutachten des Medizinischen Dienstes?
Bitte wenden Sie sich rund um Pflegegradeinstufungen an die Pflegehotline: (0511) 8785 2750 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Für alle anderen Anfragen finden Sie direkte Kontaktwege auf dieser Übersichtsseite.
Wenn Sie mit dem Verhalten der Gutachter und Gutachterinnen oder anderen beteiligten Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes nicht einverstanden sind, erreichen Sie mit Ihrer Beschwerde die Beschwerdestelle des MD Niedersachsen unter beschwerdestelle(at)md-niedersachsen.de. Keine Beschwerde liegt vor, wenn Versicherte ausschließlich Begutachtungsergebnisse ablehnen. Dann ist bei der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse Widerspruch einzulegen (s.o.).
Wenn Sie mit der Art und Weise der Tätigkeit des Medizinischen Dienstes nicht einverstanden sind, können Sie sich auch vertraulich über die nebenstehenden Kontaktdaten an die Unabhängige Ombudsperson wenden.
Wissenswertes zur Unabhängigen Ombudsperson
ZI: Vollständiges Akkordeon Ombudsperson
Aufgaben
Für jeden Medizinischen Dienst ist gesetzlich eine Unabhängige Ombudsperson vorgesehen, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde jährlich und veröffentlicht den Bericht auf ihrer Internetseite. Die Unabhängige Ombudsperson ist eine externe Stelle, die das bestehende Beschwerdemanagement des Medizinischen Dienstes Niedersachsen ergänzt.
Befugnisse
Die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Niedersachsen hat keine Möglichkeiten, Einfluss auf die Entscheidungen der Kranken- oder Pflegekasse sowie auf Ergebnis, Begründung und Herleitung der Stellungnahmen von Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes zu nehmen. Die Ombudsperson kann auch keine Gutachter bzw. Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes entsenden oder dem Medizinischen Dienst Aufträge irgendeiner Art erteilen, oder Gutachten abändern. Die Ombudsperson ist nicht befugt, die inhaltliche Beurteilung von Gutachtern zu überprüfen oder diesen Weisungen zu erteilen. Ihre Rolle ist rein unterstützend und vermittelnd. Die Bearbeitung leistungsrechtlicher Sachverhalte ist weder durch die Ombudsperson noch durch das Beschwerdemanagement des Medizinischen Dienstes möglich.
Durch die Ombudsperson werden die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt. Ziel ist es, durch die Ombudsperson, eventuelle Unregelmäßigkeiten zu erkennen und zu beseitigen.
Die Ombudsperson nimmt Anregungen und Beschwerden von Versicherten entgegen, vermittelt in Konfliktsituationen, deckt Unregelmäßigkeiten auf und hilft so, systematische Fehlentwicklungen innerhalb des Medizinischen Dienstes Niedersachsen zu verhindern.
Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sowohl die Ombudsperson als auch ihre Geschäftsstelle arbeiten unabhängig und frei von Weisungen des Medizinischen Dienstes. Die Unabhängigkeit der Ombudsperson wird durch Gesetze und Richtlinien sichergestellt.
Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Personen können sich an die Ombudsperson wenden. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes können sich bei Verdacht von Beeinflussungsversuchen durch Dritte vertraulich an die Ombudsperson wenden.
Wenn Versicherte mit dem Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid ihrer Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden sind, dann können sie nur bei der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dabei sind die Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs unbedingt zu beachten. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des Leistungsbescheides.
Die Ombudsperson kann keine Widersprüche entgegennehmen und bearbeiten.
Sie können sich vertraulich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes an die Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Beschwerde. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln. Bei Beschwerden, Kritik oder Anregungen steht neben der Ombudsperson auch das Beschwerdemanagement im Medizinischen Dienst Niedersachsen zur Verfügung.
Die Ombudsperson soll die Versicherten und die Beschäftigten der Medizinischen Dienste in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen. Wenn jedoch eine Rechtsberatung gewünscht wird, kann und darf die Ombudsperson nicht helfen. Jede Rechtsberatung ist ihr untersagt.
Die Ombudsperson und die Geschäftsstelle achten streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Prüfung Ihrer Beschwerde notwendig ist, werden die Angaben mit der Einwilligung der oder des Versicherten an den Medizinischen Dienst weitergeleitet.
Es gibt für das Ombudsverfahren keine Fristen.
Nein, das Ombudsverfahren ist kostenfrei.