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Informationen für die Krankenkassen: Unterlagenanforderung im Erörterungsverfahren gemäß KHG ab dem 01.01.2024

Gemäß § 17c Abs. 2b KHG hat der Medizinische Dienst für die Durchführung der Erörterung die für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abrechnung der bei dem jeweiligen Krankenhaus erhobenen Daten und Unterlagen an die Krankenkasse zu übermitteln.

Ab dem 01.07.2024 steht die vorgesehene technische Datenübermittlung über das MD Portal für den Austausch dieser Unterlagen zwischen den Medizinischen Diensten und den Krankenkassen zur Verfügung.

Alle wichtigen Informationen und Dokumente erhalten Sie auf der Internetseite www.mdportal.de.

 

Hinweis

Um die Unterlagenbereitstellung sicherstellen zu können benötigen wir, zusätzlich zu dem Vorgang im MD Portal, einen entsprechenden DTA-Auftrag mit der Auftragsart 05 und der Frage 96 (DRG) oder 97 (PEPP).

Bei Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte gern per E-Mail an:  drg(at)md-niedersachsen.de 

Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz und die Sicherheit aller Daten ist dem Medizinischen Dienst Niedersachsen ein wichtiges Anliegen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: Datenschutz