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Ihre Nachricht an die unabhängige Ombudsperson

Damit die Ombudsperson Ihr Anliegen bestmöglich aufnehmen und bearbeiten kann, bitten wir Sie um einige Angaben. Bitte achten Sie darauf alle Pflichtfelder, welche mit einem Sternchen * versehen sind, auszufüllen. 

Kontaktaufnahme zur Ombudsperson

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Als Angehörige/r oder Betreuer/in der betroffenen Person bitten wir Sie zusätzlich um Ihre Daten.
Bitte laden Sie hier eine Vollmacht hoch, damit wir mit Ihnen über Ihren Verwandten beziehungsweise die von Ihnen betreute Person kommunizieren dürfen.
Nachricht
Wie geht es weiter?
Um Ihrem Anliegen gerecht zu werden, ist in der Regel eine Klärung des Sachverhalts mit dem Fachbereich des Medizinischen Dienstes erforderlich. Hierfür benötigen wir Ihre Zustimmung.

Sie können die Ombudsperson auch vertraulich in Anspruch nehmen. Wenn Sie eine solche vertrauliche Kontaktaufnahme wünschen, entfallen die unten genannten Einverständniserklärungen zu 1) und 3).

Auch bei einer vertraulichen Inanspruchnahme kann es sinnvoll sein, dass die Ombudsperson Einblick in die über Sie beim Medizinischen Dienst gespeicherten Daten nimmt. Wenn Sie damit einverstanden sind, sollten Sie das Kästchen 2) in jedem Fall ankreuzen.
Hinweis: Die Zustimmung gilt als schriftliche Einwilligung. Erst mit Ihrer Einverständniserklärung ist es möglich, Ihre Nachricht an den Medizinischen Dienst Niedersachsen weiterzuleiten.

Bitte beachten Sie: Die Petition an die Ombudsperson ersetzt nicht einen Widerspruch gegen eine Entscheidung der Kranken- oder Pflegeversicherung. Wenn Sie dort die Fristen verstreichen lassen, dann wird diese Entscheidung bestandskräftig, auch wenn Sie die Ombudsperson eingeschaltet haben. Ohne dass Sie Widerspruch gegen den Bescheid bei der Kranken- oder Pflegekasse eingelegt haben, kann der Medizinische Dienst auch weder das erstellte Gutachten ändern, noch ein erneutes Gutachten erstellen.