Die Zahl der Pflegebegutachtungen beim Medizinischen Dienst Niedersachsen ist innerhalb von zehn Jahren von knapp 164.000 auf über 342.000 gestiegen. Dabei gewinnt der Medizinische Dienst (MD) einzigartige Einblicke in die Pflegesituation der Menschen. Der jetzt vorgestellte Niedersachsenreport Pflegebedürftigkeit zeigt auch in der aktuellen Pflegedebatte: Die Beratung durch Expertinnen und Experten des MD ist gerade in Begutachtungssituationen gefragt und kann dazu beitragen, die Selbstständigkeit von Betroffenen zu fördern und zu erhalten.
Die Zahl der Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, nimmt stetig zu. Das zeigt der „Niedersachsenreport Pflegebedürftigkeit 2026 – Entwicklungen und Potenziale der Pflegebegutachtung“, den der Medizinische Dienst Niedersachsen (MDN) aktuell mit den Daten für das Jahr 2025 vorgelegt hat. Demzufolge hat sich auch die Zahl der Pflegebegutachtungen in Niedersachsen innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt: von 163.946 im Jahr 2015 auf 342.329 im Jahr 2025.
Die Gutachterinnen und Gutachter erhalten bei ihren Begutachtungen einen unmittelbaren Einblick in die Lebens- und Pflegesituation der Menschen. Dieses einzigartige Wissen bietet die Chance, Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und Menschen gezielt auf Unterstützungs-, Rehabilitations- und Präventionsangebote hinzuweisen. Damit kann der MD einen wertvollen Beitrag zu den aktuellen Fragen der Pflege leisten.
„Die Pflegebegutachtung ist mehr als die reine Feststellung eines Pflegegrades. Unsere Gutachterinnen und Gutachter erleben unmittelbar, wo Menschen im Alltag Unterstützung benötigen, welche Ressourcen vorhanden sind und was helfen kann, Selbstständigkeit zu erhalten“, sagt Dr. Jan Liebeneiner, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Niedersachsen. „Diese besondere Perspektive sollten wir noch stärker nutzen, um Menschen frühzeitig auf Möglichkeiten hinzuweisen, die ihre Selbstständigkeit erhalten oder ihre Pflegesituation verbessern können."
Erster professioneller Kontakt: Der MD als Ansprechpartner für Pflege
Für viele Menschen ist die Pflegebegutachtung der erste professionelle Kontakt, wenn die eigene Selbstständigkeit oder die eines Angehörigen nachlässt. Im Mittelpunkt der Begutachtung steht die Frage, in welchem Umfang die Versicherten in unterschiedlichen Lebensbereichen selbstständig handeln können. Dabei erkennen die Gutachterinnen und Gutachter auch Unterstützungsbedarfe, die über die Einordnung in einen Pflegegrad hinausgehen.
Mit steigenden Zahlen und der wachsenden Vielfalt der Pflegesituationen gewinnt dies an Bedeutung. Ende 2025 bezogen in ganz Deutschland rund sechs Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, mehr als doppelt so viele wie 2015. Gleichzeitig findet Pflege überwiegend zu Hause statt: 2025 beantragten 62,2 Prozent der Antragstellenden beim MD Niedersachsen Pflegegeld, jedoch nur 9,0 Prozent eine vollstationäre Versorgung. Auch bei höheren Pflegegraden bleibt eine Versorgung im häuslichen Umfeld für einen Teil der Menschen möglich.
Entscheidend ist daher nicht nur, wie viel Unterstützung ein Mensch benötigt, sondern auch, wie eine Versorgung im vertrauten Umfeld gelingt. Welche Maßnahmen können sie zu Hause erleichtern? Wie können Angehörige entlastet werden? Hier kann der Medizinische Dienst mit seiner Erfahrung Orientierung geben.
Dabei werden Pflegesituationen zunehmend auch vielfältiger. Seit der Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 werden auch kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Besonders bei jüngeren Menschen ist seitdem ein deutlicher Anstieg der Bedarfe zu beobachten. Die Zahl der Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen hat sich zwischen 2015 und 2025 von rund 6.000 auf rund 24.000 vervierfacht. Gerade in der aktuellen politischen Diskussion sind diese Erkenntnisse wertvoll, entsprechende Anpassungen mit Augenmaß vornehmen zu können.
Der Medizinische Dienst sieht daher Potenzial für eine noch stärker bedarfs- und situationsorientierte Begutachtung. Neben dem Pflegegrad sollen die individuellen Möglichkeiten zum Erhalt der Selbstständigkeit und zur Verbesserung der Versorgung konsequent in den Blick genommen werden.
Pflegegradeinstufung stärker als Beratungssituation nutzen
Dass die Begutachtungen diese Rolle bereits ausfüllen, zeigen die Zahlen: In 62 Prozent aller Begutachtungen wurde 2025 mindestens eine Empfehlung zur Förderung oder Erhalt der Selbstständigkeit ausgesprochen, bei Erstbegutachtungen sogar in 87 Prozent der Fälle. In 50,8 Prozent der Erstbegutachtungen wurde mindestens ein Hilfsmittel empfohlen, wie eine Gehhilfe oder ein Hilfsmittel für Bad und Dusche. Auch Heilmittel, Rehabilitation und Prävention können empfohlen werden. Empfehlungen zu präventiven Maßnahmen gab es bei 31,7 Prozent der Begutachtungen. Die Begutachtung stellt also nicht nur fest, wie viel Unterstützung jemand bereits benötigt, sondern weist auch auf Möglichkeiten hin, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und die Pflegesituation zu verbessern.
Die Rückmeldungen der Versicherten unterstreichen die Bedeutung des persönlichen Kontakts. Rund 95 Prozent bewerteten die Gutachterinnen und Gutachter als vertrauenswürdig, kompetent, empathisch und respektvoll. Gleichzeitig wünschen sich viele noch mehr konkrete Informationen und Impulse zur Verbesserung ihrer Pflegesituation.
Der Niedersachsenreport macht sichtbar, über welches Wissen der Medizinische Dienst aufgrund der täglichen Arbeit mit Menschen in unterschiedlichen Lebens- und Pflegesituationen verfügt. Dieses Wissen kann noch stärker eingebracht werden, um gemeinsam mit den Betroffenen passende Möglichkeiten zur Unterstützung und zum Erhalt ihrer Selbstständigkeit aufzuzeigen. Darüber hinaus kann es helfen, Politik und Gesellschaft in der Weiterentwicklung der Pflege mit belastbaren Erkenntnissen aus der Praxis zu unterstützen.
Der „Niedersachsenreport Pflegebedürftigkeit 2026. Entwicklungen und Potenziale der Pflegebegutachtung“ ist unter folgendem Link abrufbar: Niedersachsenreport Pflegebedürftigkeit 2026.