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Das Leistungserbringerportal für den elektronischen Datenaustausch zwischen Medizinischen Diensten und Krankenhäusern

Über das Leistungserbringerportal – kurz LE-Portal – können die Medizinischen Dienste und die Krankenhäuser elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungsprüfung austauschen.

  • Mit dem 01.01.2022 tritt die Vereinbarung gemäß §17c Absatz 2, Satz 2, Nummer 2 KHG über bundeseinheitliche Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen der gesamten, zwischen Krankenhäusern und Medizinischen Diensten im Rahmen der Krankenhausabrechnungsprüfung, ablaufenden Vorgänge (elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung-eVV) zwischen dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin in Kraft 
  • Diese regelt, dass die Übermittlung von Unterlagen danach ausschließlich auf elektronischem Wege über das Leistungserbringportal (LE-Portal) erfolgen muss.
  • Eine Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (Papier, E-Mail, CD, andere Datenträger) ist ab dem 01.07.2022 nicht mehr möglich.
  • Ab dem 01.07.2022 erhält das Krankenhaus die Prüfanzeige und Befundanforderungen ausschließlich über das LE-Portal in den Vorgangstypen Prüfanzeige und Anforderung. Gutachten werden in dem Vorgangstyp Ergebnismitteilung übermittelt.
  • Hinweis: Der Vorgangstyp StrOPS wird zu einem späteren Zeitpunkt von uns freigegeben und derzeit durch den MD Niedersachsen und Bremen nicht bearbeitet.
  • Krankenhäuser können dem Medizinischen Dienst die entsprechenden Dokumente ins LE-Portal hochladen (Aktuell nur im PDF-Format mit maximal 500 MB. Die Erweiterung der Datei-Formate und Datei-Größen ist geplant.
  • Ab dem 10.02.2022 ist es möglich, dass sich die Leistungserbringer nach Abschluss eines Anforderungsvorgangs die hochgeladenen Dateien über den Button Dokumente quittieren selbstständig quittieren und das entsprechende Dokument (Dateiquittung) downloaden können. Diese Quittierung ist 100 Tage im Portal sichtbar, danach wird der Vorgang gelöscht. Ab dem Zeitpunkt der Quittierung liegen die Dateien nicht mehr physisch im LE-Portal vor.
  • Das LE-Portal kann bequem über eine intuitive Web-Oberfläche im Browser bedient werden.
  • Alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Registrierung erhalten Sie auf der Internetseite www.mdkportal.de  und weitere Informationen zum LE-Portal in unserem Infoflyer rechts zum Download.
  • Der postalische Versand der Dokumente - Prüfanzeigen, Befundanforderungen und Ergebnismitteilungen -  wurde zum 30.06.22 für aktive Krankenhäuser durch den MD Niedersachsen und Bremen endgültig eingestellt.
  • Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen rückwirkend keine bereits von uns versandten Papier-Dokumente erneut über das Portal zur Verfügung stellen können.
  • Die Ende-zu-Ende Verschlüsselung des LE-Portals steht seit dem 22.02.2023 zur Verfügung. Der öffentliche Schlüssel für den MD-Niedersachsen ist im LE-Portal unter folgendem Link zu finden:

https://mdkportal.de/helic-mdk-leportal/#/server-content/verschluesselung.html

  •  Hierbei verweisen wir auf das Dokument für die Verschlüsselung unter den Hilfedokumenten „Dokumentation zur Verschlüsselung“:

https://mdkportal.de/helic-mdk-leportal/#/server-content/hilfedokumente.html

  • Ab dem 30.06.23 ist es möglich, den Vorgangstyp „Erw. Prüfgegenstand“ über das LE-Portal zu bedienen. Eine Befundanforderung – Erweiterung Prüfgegenstand wird über diesen Vorgangstyp zur Verfügung gestellt und nicht mehr über den Vorgangstypen Anforderungen. Die erweiterte Prüfanzeige wird, falls vorhanden, als Serviceleistung mit angehängt.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gern per E-Mail zur Verfügung!