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Das Leistungserbringerportal für den elektronischen Datenaustausch zwischen Medizinischen Diensten und Krankenhäusern

Über das Leistungserbringerportal – kurz LE-Portal – können die Medizinischen Dienste und die Krankenhäuser elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungsprüfung austauschen.

  • Am 01.01.2022 ist die Vereinbarung gemäß §17c Absatz 2, Satz 2, Nummer 2 KHG über bundeseinheitliche Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen der gesamten, zwischen Krankenhäusern und Medizinischen Diensten im Rahmen der Krankenhausabrechnungsprüfung, ablaufenden Vorgänge (elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung-eVV) zwischen dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin in Kraft getreten.
  • Alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Registrierung erhalten Sie auf der Internetseite www.mdkportal.de .
  • Eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung des LE-Portals steht zur Verfügung. Der öffentliche Schlüssel für den MD Niedersachsen ist im LE-Portal unter folgendem Link zu finden:

         https://mdkportal.de/helic-mdk-leportal/#/server-content/verschluesselung.html

  • Es wird auf das Dokument für die Verschlüsselung unter den Hilfedokumenten – Dokumentation zur Verschlüsselung – verweisen:

         https://mdkportal.de/helic-mdk-leportal/#/server-content/hilfedokumente.html

 

Hinweise:

  • Krankenhäuser können dem Medizinischen Dienst Niedersachsen die entsprechenden Dokumente im PDF-Format mit maximal 500 MB im LE-Portal hochladen. Die Erweiterung der Datei-Formate und Datei-Größen ist geplant.
  • Der Vorgangstyp – Strukturprüfung OPS – kann ab dem 08.04.2024 durch den MD Niedersachsen bearbeitet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie rechts in dem Bereich Downloads.  
  • Es ist möglich, dass sich die Leistungserbringer nach Abschluss eines Anforderungsvorgangs die hochgeladenen Dateien über den Button – Dokumente quittieren – selbstständig quittieren und das entsprechende Dokument (Dateiquittung) downloaden können. Diese Quittierung ist 100 Tage im LE-Portal sichtbar, danach wird der Vorgang gelöscht. Ab dem Zeitpunkt der Quittierung liegen die hochbeladenen Dateien nicht mehr im LE-Portal vor.   
  • Des Weiteren ist es möglich, den Vorgangstyp – Erw. Prüfgegenstand – über das LE-Portal zu bedienen. Eine Befundanforderung (Erweiterung Prüfgegenstand) wird über diesen Vorgangstyp zur Verfügung gestellt und nicht mehr über den Vorgangstypen Anforderungen. Die erweiterte Prüfanzeige wird, falls vorhanden, als Serviceleistung mit angehängt.

 

Bei Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte gern per E-Mail an: mdportal(at)md-niedersachsen.de