In 23,8 Prozent der Fälle bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Niedersachsen einen Behandlungsfehler mit Schaden. In 19,9 Prozent der Fälle war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden der Patientinnen und Patienten. Behandlungsfehler kommen in allen Fachgebieten vor: Das Spektrum reicht von Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie bis hin zur Zahnmedizin.
Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes zeigen dabei nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens und sind somit nicht repräsentativ. Viele Behandlungsfehler bleiben unbekannt, weil sie in Deutschland nicht zentral erfasst werden und weil sie von den Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und daher auch nicht vorgeworfen werden.
Behandlungsfehler verursachen nicht nur Leid bei den geschädigten Patientinnen und Patienten, sie haben auch gesundheitsökonomische Auswirkungen auf die Versorgung: Denn nach einem Behandlungsfehler sind oft Nachuntersuchungen und weitere Eingriffe bis hin zu erneuten Operationen notwendig. Zudem entstehen Kosten durch Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit.
Der Medizinische Dienst leistet mit der Behandlungsfehlerbegutachtung selbst und der regelmäßigen Veröffentlichung der Zahlen einen wertvollen Beitrag dazu, die Patientensicherheit in Deutschland zu stärken, mehr Transparenz herzustellen und so Grundlagen für eine Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen zu legen.
Hintergrund
Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an ihre Krankenkasse wen-den, die den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes klären dann, ob ein Behand-lungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Nur dann haben Patientinnen und Patienten ggf. Anspruch auf Schadenersatz. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.