Zum Inhalt springen

Gesundheit erhalten – am Leben teilhaben

Vorsorgeleistungen sollen verhindern, dass eine Erkrankung eintritt oder sich verschlimmert. Rehabilitationsleistungen sollen schwerwiegende Krankheitsfolgen mindern. Der Medizinische Dienst nimmt sozialmedizinisch Stellung zu den Erfolgsaussichten verordneter Vorsorge- und rehabilitativer Maßnahmen.

Versicherte haben Anspruch auf Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Vorsorgeleistungen sollen verhindern, dass eine Erkrankung eintritt oder sich verschlimmert. Rehabilitationsleistungen sollen die bereits bestehenden oder drohenden Beeinträchtigungen im täglichen Leben durch diese Erkrankung mindern. Beide Leistungen haben zwar gemeinsame geschichtliche Wurzeln in der „Kurmedizin“ und werden umgangssprachlich auch immer noch als „Kur“ bezeichnet, sind aber unterschiedliche Leistungen mit verschiedenen Zielen.

Der Anspruch auf diese Leistungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die in der Regel von der Krankenkasse selber, bei konkreten Fragen oder sofern es gesetzlich vorgesehen ist zusätzlich von erfahrenen Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes, bewertet werden. Anhand der vorliegenden Informationen prüft die Krankenkasse einerseits ihre Zuständigkeit, andererseits aber auch, sofern erforderlich mit Unterstützung des Medizinischen Dienstes, ob die Leistung in der beantragten Form notwendig und erfolgversprechend ist. Die Vorgehensweise bei der Beantwortung dieser Frage ist in der für die Krankenkassen und den Medizinischen Dienst verbindlichen Begutachtungs-Anleitung „Vorsorge und Rehabilitation“ erläutert.