Damit Schweres leichter fällt
Hilfsmittel sollen Ihnen das Leben erleichtern, wenn es durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist. Im besten Fall gleichen Hilfsmittel eine Behinderung aus oder erleichtern zumindest den Umgang damit. Der Medizinische Dienst berät Krankenkassen zu qualitativen Anforderungen.
Hilfsmittel sind medizinische, orthopädische oder andere Hilfen, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung ausgleichen. Dazu gehören zum Beispiel Rollatoren, Stomaartikel, Insulinpumpen oder Prothesen.
Pflegebedürftige Versicherte haben zudem Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie zum Beispiel Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte.