Begutachtung von OPS-Strukturmerkmalen
Beantragung der Begutachtung von OPS-Strukturmerkmalen
Bevor Krankenhäuser bestimmte Komplex-Prozeduren mit den Kostenträgern abrechnen, haben sie die Einhaltung der jeweiligen Strukturmerkmale (s. OPS 2023) durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen (§ 275d SGB V).
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen mit Maßgaben und Hinweisen genehmigt.
Die Unterlagen für die Anträge der Strukturprüfung von OPS-Leistungen für das Jahr 2024 finden die Krankenhäuser bei dem für Sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de.
Wir geben Ihnen hier einige Hinweise zum Ablauf der Beantragung:
- Die entsprechend angepasste Richtlinie enthält alle erforderlichen Informationen und Anlagen. Sie steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
- Laden Sie sich die entsprechenden Anträge herunter und füllen diese entsprechend der zu beantragenden OPS-Kodes aus.
- Laden Sie sich die benötigten Selbstauskunftsbögen (unten auf dieser Seite) herunter.
- Füllen Sie die Selbstauskunftsbögen entsprechend der zu prüfenden OPS-Kodes aus.
- Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen entsprechend der zu prüfenden OPS-Kodes vor. Hierzu finden Sie Hinweise in der Anlage 6 der Richtlinie.
- Senden Sie die Anträge per E-Mail an: strukturOPS(at)md-niedersachsen.de oder per Post an: MD Niedersachsen, Team Strukturprüfungen, 30517 Hannover
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind abhängig von der Antragsart die erforderlichen Nachweise, Unterlagen sowie Selbstauskunftsbögen vorzuhalten (Anlagen 5a und 6a)
Bei Antrag zur turnusgemäßen Prüfung bei bestehender Leistungserbringung benötigen Sie zunächst nur das entsprechende Antragsformular. Wir teilen Ihnen nach Zugang Ihrer Anträge mit, mit welcher Erledigungsart der jeweilige OPS-Kode geprüft wird. Innerhalb der vorgesehenen Frist benötigt der Medizinische Dienst dann die zur Begutachtung erforderlichen Selbstauskunftsbögen und erforderlichen Unterlagen.
Bei den anderen Antragsarten sind bereits bei der Antragsstellung die erforderlichen Selbstauskunftsbögen und die erforderlichen Unterlagen mit einzureichen.