Beantragung der Begutachtung von OPS-Strukturmerkmalen
Bevor Krankenhäuser bestimmte Komplex-Prozeduren mit den Kostenträgern abrechnen, haben sie die Einhaltung der jeweiligen Strukturmerkmale (s. OPS 2021) durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen (§275d SGB V).
Aktuelle Informationen
„Derzeit ist eine Beantragung von OPS-Strukturprüfungen nicht möglich, da die zugrundeliegende Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) in der für das Jahr 2022 gültigen Fassung noch nicht veröffentlicht wurde.
Eine Beantragung der Prüfung in 2022 ist erst nach der Veröffentlichung der Richtlinie 2022 und aktualisierter Unterlagen möglich.
Wir werden umgehend auf dieser Seite informieren und alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen, sobald diese vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt und veröffentlicht wurden. Wir bitten um Ihr Verständnis.“
Weitere Informationen und den Begutachtungsleitfaden finden Sie auf der Webseite des MD Bund.